Wenn Sie ein ausländisches Unternehmen sind und sich fragen, wie Sie Ihr eigenes Büro in Italien eröffnen können, sind Sie hier richtig.
Ihr Unternehmen kann in Italien gegründet werden, weil Ihr Land die Möglichkeit garantiert, dass dies auch für ein italienisches Unternehmen gilt.
Das Gesetz 218/95, das das internationale Privatrecht regelt, sieht die Gründung einer ausländischen Gesellschaft in Italien vor.
Betrieb eines etablierten ausländischen Unternehmens.
Zunächst einmal muss unterschieden werden zwischen:
C) Ausländisches Unternehmen mit einer ständigen Niederlassung in Italien
D) Ausländische Gesellschaft, die nach italienischem Recht nicht anerkannt ist
A) Ausländisches Unternehmen, das hauptsächlich im Ausland tätig ist und seinen effektiven Hauptsitz in seinem Herkunftsland hat.
Diese Unternehmen, die Beziehungen zu Italien unterhalten, aber keinen tatsächlichen Sitz haben und nicht hauptsächlich operativ tätig sind, unterliegen dem Recht des Staates, in dem sie gegründet wurden, und werden in Italien automatisch anerkannt.
Bilaterale Abkommen zwischen dem ausländischen Staat und Italien können diesen Unternehmen besondere Vorteile einräumen.
Für das Leben und die Beziehungen dieser Unternehmen gilt das Recht des Heimatstaates.
B) Ausländische Unternehmen mit effektivem Hauptsitz und Geschäftstätigkeit hauptsächlich in Italien.
Diese Unternehmen, die beschließen, sich in Italien niederzulassen oder ihren Hauptgeschäftssitz in Italien zu haben, unterliegen dem italienischen Gesellschaftsrecht.
Ihre Gründungsurkunde muss daher mit der italienischen Gründungsurkunde verglichen werden.
C) Ausländisches Unternehmen mit einer Zweigniederlassung / Betriebsstätte in Italien.
Ein im Ausland gegründetes Unternehmen kann beschließen, in Italien eine oder mehrere Nebenniederlassungen mit ständiger Vertretung zu eröffnen. Das heißt, mit einer Person mit Vertretungsbefugnis, die die Geschäfte des Unternehmens täglich führt.
Die Zweigniederlassung ist nur eine Zweigstelle des ausländischen Unternehmens und kann daher nicht persönlich handeln. Sie unterliegt jedoch teilweise dem italienischen Recht.
Der Vertreter des ausländischen Unternehmens in Italien muss eine Reihe von elektronischen Verpflichtungen erfüllen, um die Zweitniederlassung / Betriebsstätte in Italien zu registrieren:
– Tragen Sie den Zweitwohnsitz in das Unternehmensregister ein;
– Senden Sie den Bericht über den Beginn der Tätigkeit (SCIA) an die REA;
– Melden Sie die Aufnahme der Geschäftstätigkeit bei der Steuerbehörde mit einem Antrag auf Zuteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder einer Steuernummer;
– Benachrichtigen Sie die Behörden über die Einstellung von Mitarbeitern.
Vorzulegende Dokumente.
Der niedergelassene gesetzliche Vertreter muss die übersetzten und beglaubigten Dokumente der Satzung, der Statuten des ausländischen Unternehmens und eine eventuelle Vollmacht für die Ausübung der Vertretungstätigkeit vorlegen.
D) Ausländische Gesellschaft, die nach italienischem Recht nicht anerkannt ist.
Wenn eine ausländische Gesellschaft nicht im italienischen Recht vorgesehen ist, müssen die Vorschriften für S.p.a. (Aktiengesellschaften) herangezogen werden.
Recht der Niederlassung von Gesellschaften der Europäischen Union.
Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union profitieren von der Sonderbehandlung, die gemäß Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU.
Jedes Unternehmen hat das Recht, sich in jedem Land der Union frei niederzulassen. Es kann seine Niederlassungen unter Einhaltung der von dem jeweiligen Mitgliedsland festgelegten Regeln eröffnen.
Welche Option sollten Sie für die Gründung eines ausländischen Unternehmens in Italien wählen?
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Unternehmen, das sich in Italien niederlassen möchte, sich für folgende Optionen entscheiden kann:
– Erlangung einer einfachen Mehrwertsteuerposition in Italien, um steuerlich tätig sein zu können, wenn Sie nicht physisch anwesend sind;
– Eröffnung einer Niederlassung eines ausländischen Unternehmens. Sie muss ihren eigenen zweiten und operativen Hauptsitz in Italien einrichten;
– Gründung einer neuen italienischen Tochtergesellschaft des ausländischen Unternehmens.
Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen der Gründung einer Zweigniederlassung und der Gründung einer Tochtergesellschaft liegt in der Tatsache, dass im ersten Fall alle aktiven und passiven Beziehungen mit der ausländischen Gesellschaft bestehen.
Im zweiten Fall hingegen liegt die Verantwortung bei dem italienischen Unternehmen.
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