Einführung
Die Europäische Union hat sich auf den Weg gemacht, um die Digitalisierung des Gesellschaftsrechts voranzutreiben und so die Abläufe in den Unternehmen, die Einhaltung von Vorschriften und die Transparenz in den Mitgliedsstaaten weiter zu vereinfachen. Die Weiterentwicklung des digitalen europäischen Gesellschaftsrechts zielt darauf ab, den rechtlichen Rahmen erheblich zu modernisieren.
Die jüngste Entwicklung in dieser Richtung ist die EU-Richtlinie 2025/25, die auf früheren gesetzgeberischen Bemühungen aufbaut, digitale Werkzeuge in das Gesellschaftsrecht zu integrieren. Dieser Artikel untersucht die Bedeutung dieser neuen Richtlinie, ihre wichtigsten Bestimmungen und ihre Auswirkungen auf die in der EU tätigen Unternehmen.
- Einführung
- Der rechtliche Rahmen: Die Entwicklung des digitalen europäischen Gesellschaftsrechts
- Die wichtigsten Neuerungen der Richtlinie 2025/25
- 1. EU-weites digitales Unternehmenszertifikat
- 2. Digitale Vollmachten
- 3. Erweitertes Business Register Interconnection System (BRIS)
- 4. Einmaligkeitsprinzip für die Registrierung von Zweigstellen
- 5. Neue Compliance- und Transparenzverpflichtungen mit dem digitalen europäischen Gesellschaftsrecht
- 6. Vereinfachte grenzüberschreitende Anerkennung von Dokumenten
- Auswirkungen für Unternehmen mit dem digitalen europäischen Gesellschaftsrecht
- Zeitplan für die Implementierung und nächste Schritte
- Fazit
Der rechtliche Rahmen: Die Entwicklung des digitalen europäischen Gesellschaftsrechts
Der Prozess der Unternehmensdigitalisierung in der EU begann mit mehreren wichtigen Richtlinien, darunter:
- Richtlinie 2009/102/EG: Betrifft Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter.
- Richtlinie (EU) 2017/1132: Einführung von Regeln zur Unternehmenstransparenz und zur Vernetzung von Registern.
- Richtlinie (EU) 2019/1151: Einführung der Online-Firmengründung und des „Einmal-einmalig“-Prinzips, wodurch sich wiederholende administrative Prozesse reduziert werden.
Aufbauend auf diesen Grundlagen zielt die Richtlinie 2025/25 darauf ab, die Zugänglichkeit und Effizienz von Unternehmensinformationen zu verbessern und gleichzeitig bürokratische Hürden für grenzüberschreitende Geschäfte abzubauen.
Die wichtigsten Neuerungen der Richtlinie 2025/25
1. EU-weites digitales Unternehmenszertifikat
Eine wichtige Neuerung, die durch die Richtlinie eingeführt wurde, ist das EU-weite digitale Unternehmenszertifikat, das als rechtlicher Nachweis für die Registrierung eines Unternehmens dient. Dieses Zertifikat, das in allen Mitgliedsstaaten anerkannt wird, erspart den Unternehmen die wiederholte Überprüfung ihres Status, wenn sie grenzüberschreitend tätig sind. Die Richtlinie schreibt dies vor:
- Das Zertifikat muss in elektronischer Form vorliegen.
- Die Unternehmen können sie kostenlos anfordern.
- Es ist mit nationalen und europäischen Unternehmensregistern integriert.
2. Digitale Vollmachten
Die Richtlinie 2025/25 erleichtert die Verwendung digitaler Vollmachten, so dass Unternehmen über ein EU-standardisiertes elektronisches Autorisierungssystem Vertreter für Unternehmensverfahren ernennen können. Diese Vollmachten müssen durch eIDAS 2.0-konforme Vertrauensdienste authentifiziert werden, um sichere und rechtsverbindliche Transaktionen zu gewährleisten.
Diese Änderung kommt Unternehmen zugute, die in diesem Bereich tätig sind:
- Firmengründung
- Grenzüberschreitende Transaktionen
- Administrative Tätigkeiten
3. Erweitertes Business Register Interconnection System (BRIS)
Die Richtlinie stärkt BRIS (Business Registers Interconnection System) durch:
- Ausweitung der Datenbank auf Insolvenzregister und Aufzeichnungen über wirtschaftliche Eigentümer.
- Die Unternehmen müssen weniger doppelte Unterlagen in verschiedenen Rechtsordnungen einreichen.
- Verbesserung der Zuverlässigkeit der EU-weit zugänglichen Unternehmensdaten.
4. Einmaligkeitsprinzip für die Registrierung von Zweigstellen
Die neue Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen, die eine Zweigniederlassung in einem anderen EU-Land anmelden, die zuvor eingereichten Unternehmensunterlagen nicht mehr erneut einreichen müssen. Stattdessen werden die Registerstellen die erforderlichen Informationen automatisch über BRIS abrufen, wodurch überflüssige Verwaltungsaufgaben entfallen.
5. Neue Compliance- und Transparenzverpflichtungen mit dem digitalen europäischen Gesellschaftsrecht
Um die Corporate Governance und die Transparenz weiter zu verbessern, führt die Richtlinie strengere Offenlegungspflichten ein, darunter:
- Erweiterte Pflichten für Partnerschaften: Partnerschaften (z.B. offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften) müssen nun wichtige Informationen offenlegen, einschließlich der Identität der Partner, der Satzung und der Finanzdaten.
- Verpflichtende Konzernberichterstattung: Muttergesellschaften, die zur Konsolidierung von Jahresabschlüssen verpflichtet sind, müssen nun über BRIS die Konzernstrukturen und Finanzbeziehungen offen legen.
6. Vereinfachte grenzüberschreitende Anerkennung von Dokumenten
Eine der einschneidendsten Reformen ist die Abschaffung der Legalisierungsanforderungen für Unternehmensdokumente. Beglaubigte Kopien und Übersetzungen von Unternehmensunterlagen aus einem EU-Land müssen nun in allen Mitgliedsstaaten ohne zusätzliche Formalitäten akzeptiert werden, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.
Auswirkungen für Unternehmen mit dem digitalen europäischen Gesellschaftsrecht
Die neue Richtlinie bietet sowohl Chancen als auch Herausforderungen für Unternehmen, die in der EU tätig sind.
Vorteile:
- Geringere Compliance-Kosten: Unternehmen sparen Rechts- und Verwaltungskosten aufgrund geringerer Dokumentationsanforderungen.
- Schnellere Geschäftstransaktionen: Digitale Prozesse beschleunigen die Unternehmensgründung, Vertragsabwicklung und behördliche Genehmigungen.
- Erhöhte Transparenz: Eine stärkere Vernetzung der Register sorgt für einen einfacheren Zugang zu genauen Unternehmensinformationen, wodurch Betrug verringert und das Vertrauen in grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen gestärkt wird.
Herausforderungen:
- Kosten für die Umsetzung: Unternehmen müssen möglicherweise in neue digitale Tools und Compliance-Mechanismen investieren, um sich an die aktualisierten Vorschriften anzupassen.
- Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit: Mit der zunehmenden Abhängigkeit von digitalen Plattformen müssen Unternehmen ihre Cybersicherheitsmaßnahmen verstärken, um sensible Unternehmensdaten zu schützen.
Zeitplan für die Implementierung und nächste Schritte
Die Richtlinie trat am 30. Januar 2025 in Kraft, und die EU-Mitgliedstaaten müssen ihre Bestimmungen bis zum 31. Juli 2027 in nationales Recht umsetzen. Die vollständige Anwendung dieser Regeln wird bis zum 31. Juli 2028 in Kraft treten, wobei zusätzliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Konzernberichterstattung bis zum 1. August 2029 verpflichtend werden.
Fazit
Die von der EU vorangetriebene Digitalisierung des Gesellschaftsrechts ist ein wichtiger Schritt hin zu einem stärker vernetzten und effizienteren europäischen Geschäftsumfeld.
Durch die Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, die Gewährleistung der grenzüberschreitenden rechtlichen Anerkennung und die Erhöhung der Transparenz stärkt die Richtlinie 2025/25 die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen, insbesondere der KMU (kleine und mittlere Unternehmen).
Die Unternehmen werden sich zwar an diese Veränderungen anpassen müssen, aber die langfristigen Vorteile – weniger Bürokratie, schnellere Transaktionen und mehr Rechtssicherheit – werden die anfänglichen Herausforderungen der Umstellung wahrscheinlich überwiegen. Während sich Unternehmen auf diese neue Gesetzeslandschaft vorbereiten, ist es wichtig, informiert zu bleiben und proaktiv zu handeln, um die Vorteile des digitalen Gesellschaftsrechts zu nutzen.











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