Die Gründung einer Stiftung in Italien erfordert die Einhaltung bestimmter gesetzlicher Vorschriften und eines strukturierten Verfahrens. Stiftungen sind juristische Personen, die zur Verfolgung eines gemeinnützigen Zwecks gegründet werden, indem sie Vermögen für philanthropische, kulturelle, wissenschaftliche oder andere sozial nützliche Aktivitäten bereitstellen. Im Folgenden finden Sie einen umfassenden Leitfaden zu den rechtlichen Aspekten und Schritten bei der Gründung einer Stiftung in Italien.
1. Rechtlicher Rahmen
In Italien werden Stiftungen in erster Linie durch das italienische Zivilgesetzbuch (Artikel 14-42) und durch sektorspezifische Gesetze geregelt, die für bestimmte Arten von Stiftungen gelten (z.B. Banken-, Kultur- oder Wohltätigkeitsstiftungen). Die rechtliche Struktur einer Stiftung unterscheidet sich von der einer Vereinigung, da sie auf dem Vermögen und nicht auf der Mitgliedschaft basiert.
Die wichtigsten rechtlichen Hinweise sind:
- Italienisches Zivilgesetzbuch (Codice Civile), Artikel 14-42 – Allgemeine Bestimmungen über Stiftungen und Vereine.
- Präsidialerlass Nr. 361/2000 – Vorschriften zur rechtlichen Anerkennung und Registrierung von Stiftungen und Vereinen.
- Gesetzesdekret Nr. 117/2017 (Codice del Terzo Settore – Kodex des Dritten Sektors) – regelt gemeinnützige Organisationen (Enti del Terzo Settore – ETS) und bietet Steuervorteile für anerkannte Einrichtungen.
- Gesetzesdekret Nr. 460/1997 – Definiert die steuerliche Behandlung und Vorteile für gemeinnützige Organisationen (ONLUS).
Es gibt zwei Haupttypen von Stiftungen:
- Anerkannte Stiftungen: Diese erhalten ihre volle Rechtspersönlichkeit durch Eintragung in das öffentliche Register für juristische Personen.
- Nicht-anerkannte Stiftungen: Diese durchlaufen nicht das formale Anerkennungsverfahren und genießen daher nicht den gleichen rechtlichen Schutz und die gleiche Autonomie wie anerkannte Stiftungen.
2. Wichtige Voraussetzungen zur Gründung einer Stiftung in Italien
Um eine Stiftung in Italien zu gründen, müssen die folgenden Elemente festgelegt werden:
- Zweck: Die Stiftung muss einen gemeinnützigen Zweck in Bereichen wie Bildung, Kultur, Gesundheit, wissenschaftliche Forschung oder soziale Wohlfahrt verfolgen.
- Vermögen: Zur Aufrechterhaltung der Stiftungsaktivitäten ist eine ausreichende finanzielle Ausstattung oder ein ausreichendes Vermögen erforderlich.
- Satzung (Bylaws): Die Stiftung muss eine Satzung verfassen, in der ihr Zweck, ihre Führung und ihre Betriebsregeln festgelegt sind.
- Stifter: Eine Stiftung kann von natürlichen oder juristischen Personen (Unternehmen, Institutionen oder öffentlichen Einrichtungen) gegründet werden.
3. Schritte zur Gründung einer Stiftung in Italien
Schritt 1: Entwurf des Statuts
Die Satzung (oder Statuten) ist ein grundlegendes Dokument, das Folgendes enthalten sollte:
- Name und eingetragener Sitz der Stiftung
- Zweck und Umfang der Aktivitäten
- Kapitalausstattung und Finanzstruktur
- Führungsstruktur (Vorstand, Präsident und andere Führungsgremien)
- Regeln für die Vermögensverwaltung und Finanzberichterstattung
- Auflösungsverfahren und Vermögensverteilung im Falle einer Liquidation
Schritt 2: Ausfertigung der Stiftungsurkunde
Die Stiftung muss gemäß Artikel 14 des italienischen Zivilgesetzbuches durch eine förmliche notarielle Urkunde (atto pubblico) vor einem Notar errichtet werden. Die Urkunde muss den Willen des Stifters enthalten, das Vermögen für den angegebenen Zweck zu verwenden.
Schritt 3: Antrag auf rechtliche Anerkennung
Um eine Rechtspersönlichkeit zu erlangen, muss die Stiftung die Anerkennung beantragen, indem sie die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde einreicht:
- Präfektur (Prefettura): Für Stiftungen, die auf nationaler oder regionaler Ebene tätig sind.
- Region (Regione): Für Stiftungen mit lokalem Bezug.
Die zuständige Behörde prüft, ob die Stiftung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und erteilt die Anerkennung durch ein formelles Dekret gemäß dem Präsidialdekret Nr. 361/2000.
Schritt 4: Registrierung im öffentlichen Register
Sobald die Stiftung anerkannt ist, muss sie in das öffentliche Register für juristische Personen (Registro delle Persone Giuridiche) eingetragen werden, das von der Präfektur oder der regionalen Behörde geführt wird, wie im Präsidialdekret Nr. 361/2000 vorgeschrieben. Die Eintragung verleiht der Stiftung volle Rechtspersönlichkeit und ermöglicht es ihr, Verträge zu schließen, Eigentum zu besitzen und in Rechtsangelegenheiten zu handeln.
Schritt 5: Registrierung im Registro Unico Nazionale del Terzo Settore (RUNTS)
Stiftungen, die als Teil des Dritten Sektors in Italien tätig sein wollen, müssen sich beim Registro Unico Nazionale del Terzo Settore (RUNTS)registrieren lassen, das durch das Gesetzesdekret Nr. 117/2017 eingeführt wurde.
Dieses Register wird vom Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik verwaltet und ist für Stiftungen, die eine Anerkennung als Ente del Terzo Settore (ETS) anstreben, unerlässlich. Die Registrierung im RUNTS ermöglicht gemeinnützigen Einrichtungen den Zugang zu bestimmten Steuervorteilen, öffentlichen Mitteln und einer verbesserten rechtlichen Anerkennung.
Der Registrierungsprozess erfordert die Vorlage der Satzung, der Finanzunterlagen und der Führungsstruktur der Stiftung, um die Einhaltung der Vorschriften für den Dritten Sektor sicherzustellen.
Schritt 6: Steuerliche Registrierung und Compliance
Die Stiftung muss bei der italienischen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) eine Steueridentifikationsnummer (Codice Fiscale) beantragen und sich ggf. für die Mehrwertsteuer (Partita IVA) registrieren lassen. Je nach ihren Aktivitäten kann die Stiftung von Steuerbefreiungen profitieren, wenn sie sich als gemeinnützige Organisation (Ente del Terzo Settore – ETS) qualifiziert, wie im Gesetzesdekret Nr. 117/2017 (Codice del Terzo Settore) dargelegt.
4. Governance und Compliance
Nach der Gründung muss eine Stiftung fortlaufende rechtliche und finanzielle Verpflichtungen erfüllen, darunter:
- Einreichung der Jahresabschlüsse
- Einhaltung der in der Satzung festgelegten Governance-Regeln
- Aufrechterhaltung der Transparenz bei Finanzgeschäften und Vermögensverwaltung
- Erfüllung der Berichtspflichten für den Status der Steuerbefreiung gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 117/2017
5. Schlussfolgerung
Die Gründung einer Stiftung in Italien erfordert ein strukturiertes rechtliches Verfahren, das Transparenz, Nachhaltigkeit und die Einhaltung der Grundsätze der Gemeinnützigkeit gewährleistet. Die rechtliche Anerkennung stärkt die Glaubwürdigkeit der Stiftung und ihre Fähigkeit, effektiv zu arbeiten.
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