Eröffnen Sie Ihr Unternehmen in Italien mit unserem speziellen Service
Wenn Sie ein Unternehmen in Italien gründen möchten, können Sie sich auf unsere juristischen Dienstleistungen für ausländische Unternehmer verlassen.
Sie werden Schritt für Schritt durch das Verfahren der Firmengründung geführt.
Die Gründung eines Unternehmens in Italien kann ein komplexer Prozess sein, aber mit der richtigen Anleitung kann es auch ein lohnendes und lukratives Unternehmen sein.
Um ein Unternehmen in Italien zu gründen, müssen Sie einige wichtige Schritte beachten. Zunächst ist es wichtig, den Markt gründlich zu erforschen und eine tragfähige Geschäftsidee zu finden, die mit der lokalen Nachfrage und den Vorschriften übereinstimmt.
Sobald dies geklärt ist, besteht der nächste Schritt darin, das Unternehmen bei den zuständigen Behörden anzumelden und die erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen zu erhalten. Dieser Prozess kann zeitaufwendig sein und erfordert ein gründliches Verständnis der italienischen Rechts- und Verwaltungsverfahren.
Außerdem ist es wichtig, dass Sie ein Bankkonto eröffnenein Bankkonto zu eröffnen, sich steuerlich anzumelden und alle branchenspezifischen Anforderungen zu erfüllen.
Häufig gestellte Fragen zur Gründung eines Unternehmens in Italien.



In Italien können Unternehmen verschiedene Rechtsformen annehmen, die jeweils ihre eigenen Merkmale und Anforderungen haben. Hier sind einige gängige Arten von italienischen Unternehmen:
Società a Responsabilità Limitata (S.r.l.): Dies ist die italienische Entsprechung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC). S.r.l.-Gesellschaften haben eine beschränkte Haftung, d.h. die Haftung der Aktionäre ist auf den Betrag begrenzt, den sie in das Gesellschaftskapital investiert haben. S.r.l.-Gesellschaften sind für kleine bis mittlere Unternehmen (KMU) geeignet und können mit einem Mindestkapital gegründet werden.
Società a Responsabilità Limitata Semplificata (S.r.l.s.): Dies ist eine vereinfachte Version der S.r.l., die für Neugründungen und kleine Unternehmen gedacht ist. Im Vergleich zu traditionellen S.r.l.-Gesellschaften haben S.r.l.s.-Gesellschaften weniger administrative Anforderungen und ein geringeres Mindestkapital.
Società per Azioni (S.p.A.): Dies ist das italienische Äquivalent zu einer Aktiengesellschaft (PLC). S.p.A.-Gesellschaften sind für größere Unternehmen geeignet und können der Öffentlichkeit Aktien anbieten. Sie haben eine komplexere Unternehmensstruktur und unterliegen im Vergleich zu S.r.l.-Gesellschaften strengeren regulatorischen Anforderungen.
Società in Nome Collettivo (S.n.c.): Dies ist eine offene Handelsgesellschaft, bei der alle Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden des Unternehmens haften. S.n.c.-Gesellschaften werden in der Regel von zwei oder mehr natürlichen oder juristischen Personen gegründet, die das Unternehmen gemeinsam leiten und dessen Gewinne und Verluste teilen.
Società in Accomandita Semplice (S.a.s.): Dies ist eine Kommanditgesellschaft mit zwei Arten von Gesellschaftern: Komplementäre, die unbeschränkt haften und das Unternehmen leiten, und Kommanditisten, die Kapital einbringen, aber beschränkt haften. S.a.s.-Gesellschaften werden häufig für Familienunternehmen oder Investitionspartnerschaften verwendet.
Dies sind einige der gebräuchlichsten Arten italienischer Unternehmen, die jeweils ein unterschiedliches Maß an Haftungsschutz, Verwaltungsanforderungen und Flexibilität in Bezug auf die Eigentums- und Managementstruktur bieten. Die Wahl der Gesellschaftsform hängt von Faktoren wie der Größe des Unternehmens, der Anzahl der Eigentümer und dem geplanten Geschäftsumfang ab.
Die Gründung eines Unternehmens in Italien umfasst mehrere wichtige Schritte, darunter die notarielle Beurkundung, die Ausarbeitung einer Satzung und die Erstellung einer Geschäftsordnung.
Die notarielle Urkunde, auch bekannt als „atto costitutivo“, ist ein formelles Dokument, das wesentliche Details wie den Namen des Unternehmens, den eingetragenen Sitz, den Zweck, das Aktienkapital und die Identität der Aktionäre festhält.
Diese Urkunde wird in Anwesenheit des Notars ausgefertigt, der ihre Rechtmäßigkeit und Gültigkeit sicherstellt. Außerdem müssen die Gründer die Satzung des Unternehmens verfassen, in der die internen Regeln und Verfahren für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens festgelegt werden, einschließlich der Rechte und Pflichten der Aktionäre, der Managementstruktur, der Entscheidungsprozesse und der Gewinnverteilung.
Diese Artikel müssen den folgenden Bestimmungen entsprechen italienischen Gesellschaftsrecht und werden zusammen mit der notariellen Urkunde zur Registrierung bei den zuständigen Behörden eingereicht.
Darüber hinaus legt das Unternehmen seine Satzung fest, die weitere Einzelheiten zu bestimmten operativen Angelegenheiten enthält, die nicht in der Satzung enthalten sind. Die Satzungen regeln in der Regel Fragen wie Vorstandssitzungen, Abstimmungsverfahren für Aktionäre, Dividendenausschüttung und Änderungsverfahren.
Die notarielle Urkunde, die Satzung und die Geschäftsordnung bilden zusammen den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen das Unternehmen agiert, und sorgen für Klarheit, Transparenz und die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen.
Mit unserem Service können Sie aus der Ferne Ihr eigenes italienisches Unternehmen eröffnen. Wir nehmen in Ihrem Namen an der notariellen Beurkundung teil und sorgen dafür, dass Ihr italienisches Unternehmen bereit und rechtskonform ist.
Die Registrierung bei den italienischen Steuerbehörden ist ein entscheidender Schritt bei der Gründung eines Unternehmens in Italien. Dies gewährleistet die Einhaltung der lokalen Steuervorschriften.
Wir besorgen alle erforderlichen Unterlagen, einschließlich Ausweispapiere, Adressnachweis und Unterlagen zur Unternehmensgründung.
Wir reichen sie bei der örtlichen Steuerbehörde(Agenzia delle Entrate) ein, füllen die notwendigen Formulare aus und geben genaue Informationen über das Unternehmen und seine Aktivitäten.
Nach der Einreichung erhalten Sie einen Steuercode (codice fiscale), der Ihnen als eindeutige Kennung für Steuerzwecke dient. Wenn Ihr Unternehmen den Schwellenwert für die Mehrwertsteuer überschreitet, müssen Sie außerdem eine Mehrwertsteuernummer(Partita IVA) beantragen.
Dazu müssen Sie weitere Unterlagen einreichen und zusätzliche Formulare für die Mehrwertsteuerregistrierung ausfüllen. Sobald die Genehmigung erteilt ist, können Sie Ihre geschäftlichen Aktivitäten in Italien aufnehmen, da Sie wissen, dass Sie die Steuervorschriften einhalten und über die notwendigen Ausweispapiere für finanzielle Transaktionen verfügen.
Nach der Registrierung bei den italienischen Steuerbehörden und der Erlangung der Steuernummer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sind die letzten wesentlichen Schritte die Sicherung einer registrierten E-Mail-Adresse (pec) für das Unternehmen, die Erlangung einer elektronischen Unterschrift und die Eintragung in das Unternehmensregister (Registro delle Imprese).
Erstens sind Unternehmen in Italien verpflichtet, eine registrierte E-Mail-Adresse (PEC-Posta Elettronica Certificata) für die offizielle Kommunikation mit öffentlichen Verwaltungen und anderen Unternehmen zu erwerben.
Dazu müssen Sie einen zertifizierten E-Mail-Anbieter auswählen, den Registrierungsprozess abschließen und die PEC-Adresse erhalten. Im Rahmen unseres Firmengründungsservice werden wir in Ihrem Namen einen PEC sichern.
Zweitens ist der Erhalt einer elektronischen Signatur (Firma Digitale) für rechtsverbindliche elektronische Transaktionen und die Einreichung von Dokumenten unerlässlich.
Dazu müssen Sie einen zertifizierten Anbieter auswählen, die erforderlichen Unterlagen einreichen und das digitale Zertifikat erhalten.
Die Eintragung in das Unternehmensregister (Registro delle Imprese) beinhaltet schließlich die Einreichung von Unternehmensinformationen und -unterlagen bei der Handelskammer (Camera di Commercio), die für die Region zuständig ist, in der das Unternehmen tätig ist.
Dieser Schritt formalisiert die Existenz des Unternehmens und ermöglicht der Öffentlichkeit den Zugang zu wesentlichen Informationen über seine Struktur und Aktivitäten.
Der Abschluss dieser letzten Schritte gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und schafft eine solide Grundlage für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens in Italien.
Für die Gründung eines Unternehmens in Italien ist die SCIA (Segnalazione Certificata di Inizio Attività) Verfahren. Dabei handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren zur Benachrichtigung der italienischen Behörden bei der Aufnahme einer Geschäftstätigkeit, für die keine vorherige Genehmigung erforderlich ist.
Es ist besonders für Unternehmen in Sektoren relevant, in denen keine spezifischen Lizenzen oder Genehmigungen für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit erforderlich sind. Das SCIA-Verfahren zielt darauf ab, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und bürokratische Hürden für Unternehmer abzubauen.
Um das SCIA-Verfahren einzuleiten, muss der Unternehmer alle erforderlichen Unterlagen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit zusammentragen, z. B. Ausweisdokumente, Adressnachweis und alle relevanten Zertifizierungen oder Qualifikationen, die für den jeweiligen Sektor erforderlich sind.
Sobald die Unterlagen vorbereitet sind, reicht der Unternehmer das SCIA-Formular elektronisch über die von den zuständigen Behörden bereitgestellte Online-Plattform ein.
Das SCIA-Formular enthält in der Regel Informationen über den/die Unternehmenseigentümer, die Art der Geschäftstätigkeit, den Ort, an dem die Tätigkeit ausgeübt wird, und alle zusätzlichen Angaben, die in den spezifischen Vorschriften für den Sektor verlangt werden.
Nach Einreichung des SCIA-Formulars prüfen die zuständigen Behörden die Unterlagen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden und dass die vorgeschlagene Geschäftstätigkeit alle relevanten Vorschriften und Standards erfüllt.
Wenn die Behörden die eingereichten Unterlagen für vollständig und vorschriftsmäßig halten, stellen sie eine Quittung über die Einreichung des SCIA (Ricevuta di Presentazione della SCIA) aus.
Mit dem Erhalt der SCIA kann der Unternehmer die geplante Geschäftstätigkeit rechtmäßig aufnehmen, ohne eine weitere Genehmigung einholen zu müssen.
Es ist wichtig zu wissen, dass das SCIA-Verfahren zwar ein vereinfachtes Verfahren für die Gründung bestimmter Arten von Unternehmen ermöglicht, Unternehmer aber dennoch sicherstellen sollten, dass sie alle relevanten Vorschriften und Anforderungen einhalten, um rechtliche Probleme oder Strafen zu vermeiden.
Insgesamt bietet das SCIA-Verfahren einen unkomplizierten und effizienten Weg für Unternehmer, ein Unternehmen in Italien zu gründen, wodurch die Wirtschaftstätigkeit und der Unternehmergeist gefördert werden.
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| Kategorie | Details |
|---|---|
| Körperschaftssteuer (IRES) | 24% Standardsatz. Anwendbar auf gebietsansässige Unternehmen und bestimmte nicht gebietsansässige Unternehmen. |
| Regionale Steuer auf die Produktion (IRAP) | 3,9% Standardsatz (kann je nach Region und Sektor variieren). Basierend auf dem Nettoproduktionswert eines Unternehmens. |
| VAT (Mehrwertsteuer) | Standardtarif: 22%. Ermäßigte Sätze: 10%, 5% und 4% (für bestimmte Waren und Dienstleistungen). |
| Quellensteuer | 26% auf Dividenden und Zinsen, die an Nicht-Residenten gezahlt werden (aufgrund von Steuerabkommen können niedrigere Sätze gelten). |
| Dividende Steuer | Ansässige Unternehmen: Steuerbefreiung für 95% der erhaltenen Dividenden. |
| Beiträge zur Sozialversicherung | Die Arbeitgeber müssen im Namen der Arbeitnehmer Beiträge zur Sozialversicherung leisten, in der Regel etwa 30-33%. |
| Steuerjahr | Das Steuerjahr fällt in der Regel mit dem Kalenderjahr zusammen, kann aber variieren, wenn ein anderes Steuerjahr eingeführt wird. |
| Verlustvortrag | Verluste können unbegrenzt vorgetragen werden, aber nur 80 % des steuerpflichtigen Einkommens in den Folgejahren. |
| Gruppenbesteuerung | Italienische Unternehmen können für die Gruppenbesteuerung optieren, wenn sie Teil einer qualifizierten Gruppe sind. |
| Verrechnungspreise | Italien hat strenge Verrechnungspreisvorschriften, die den OECD-Richtlinien folgen. |
| F&E-Steuergutschrift | Unternehmen, die in F&E investieren, können von Steuergutschriften profitieren, die je nach Art der Ausgaben zwischen 6% und 20% liegen. |
| Patentbox-Regime | Ermöglicht eine teilweise Steuerbefreiung für Einkünfte aus der Nutzung von geistigem Eigentum. |
| Kapitalertragssteuer | 24% für Unternehmen. Befreiung von bis zu 95% auf Gewinne aus der Veräußerung von qualifizierten Beteiligungen. |
| Exit-Steuer | Anwendbar, wenn ein Unternehmen seinen Steuersitz aus Italien verlegt. Die Steuer wird auf latente Kapitalgewinne erhoben. |
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