Italienischer Firmengründungsservice

Eröffnen Sie Ihr Unternehmen in Italien mit unserem speziellen Service

Italienischer Firmengründungsservice für ausländische Unternehmer

Wenn Sie ein Unternehmen in Italien gründen möchten, können Sie sich auf unsere juristischen Dienstleistungen für ausländische Unternehmer verlassen.

Sie werden Schritt für Schritt durch das Verfahren der Firmengründung geführt.

Our comprehensive service
Setting up a Business in Italy : the procedure

Um ein Unternehmen in Italien zu gründen, müssen Sie einige wichtige Schritte beachten. Zunächst ist es wichtig, den Markt gründlich zu erforschen und eine tragfähige Geschäftsidee zu finden, die mit der lokalen Nachfrage und den Vorschriften übereinstimmt.

Sobald dies geklärt ist, besteht der nächste Schritt darin, das Unternehmen bei den zuständigen Behörden anzumelden und die erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen zu erhalten. Dieser Prozess kann zeitaufwendig sein und erfordert ein gründliches Verständnis der italienischen Rechts- und Verwaltungsverfahren.

FAQ – Italian Company Formation
Open an SRL Limited Liability Company in Italy

Gesellschaft mit beschränkter Haftung


Italian Company formation, open a company in Italy

Vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung


italian company formation open a company in Italy

Aktiengesellschaft/Privatgesellschaft




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Überblick über die italienische Unternehmensbesteuerung


KategorieDetails
Körperschaftssteuer (IRES)24% Standardsatz. Anwendbar auf gebietsansässige Unternehmen und bestimmte nicht gebietsansässige Unternehmen.
Regionale Steuer auf die Produktion (IRAP)3,9% Standardsatz (kann je nach Region und Sektor variieren). Basierend auf dem Nettoproduktionswert eines Unternehmens.
VAT (Mehrwertsteuer)Standardtarif: 22%. Ermäßigte Sätze: 10%, 5% und 4% (für bestimmte Waren und Dienstleistungen).
Quellensteuer26% auf Dividenden und Zinsen, die an Nicht-Residenten gezahlt werden (aufgrund von Steuerabkommen können niedrigere Sätze gelten).
Dividende SteuerAnsässige Unternehmen: Steuerbefreiung für 95% der erhaltenen Dividenden.
Beiträge zur SozialversicherungDie Arbeitgeber müssen im Namen der Arbeitnehmer Beiträge zur Sozialversicherung leisten, in der Regel etwa 30-33%.
SteuerjahrDas Steuerjahr fällt in der Regel mit dem Kalenderjahr zusammen, kann aber variieren, wenn ein anderes Steuerjahr eingeführt wird.
VerlustvortragVerluste können unbegrenzt vorgetragen werden, aber nur 80 % des steuerpflichtigen Einkommens in den Folgejahren.
GruppenbesteuerungItalienische Unternehmen können für die Gruppenbesteuerung optieren, wenn sie Teil einer qualifizierten Gruppe sind.
VerrechnungspreiseItalien hat strenge Verrechnungspreisvorschriften, die den OECD-Richtlinien folgen.
F&E-SteuergutschriftUnternehmen, die in F&E investieren, können von Steuergutschriften profitieren, die je nach Art der Ausgaben zwischen 6% und 20% liegen.
Patentbox-RegimeErmöglicht eine teilweise Steuerbefreiung für Einkünfte aus der Nutzung von geistigem Eigentum.
Kapitalertragssteuer24% für Unternehmen. Befreiung von bis zu 95% auf Gewinne aus der Veräußerung von qualifizierten Beteiligungen.
Exit-SteuerAnwendbar, wenn ein Unternehmen seinen Steuersitz aus Italien verlegt. Die Steuer wird auf latente Kapitalgewinne erhoben.
Diese Tabelle enthält die wichtigsten Aspekte der Unternehmensbesteuerung in Italien. In bestimmten Fällen können jedoch je nach Branche, Region und Unternehmensstruktur weitere Details erforderlich sein.

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