Sie können eine italienische vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen:
– von zwei oder mehreren natürlichen Personen SRLS multi-personal
– durch eine Ein-Personen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung SRLS
Diese besondere Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird vor allem von denjenigen genutzt, die:
– betritt zum ersten Mal die Geschäftswelt
– ein kleines Unternehmen gründen wollen
– hat nur wenige Ressourcen.
– muss die Beziehungen zwischen den Partnern nicht speziell regeln.
Verfahren zur Eröffnung einer SRLS in Italien
Das Gründungsverfahren und die Betriebsvorschriften sind identisch mit denen der gewöhnlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Das italienische Gesellschaftsrecht sieht vor, dass für die Gründung einer vereinfachten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (srl semplificata) folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen
- ein Grundkapital von mindestens 1 EUR und höchstens 10.000 EUR.
- das Aktienkapital muss ausschließlich in bar und zum Zeitpunkt der Gründung vollständig eingezahlt sein.
Diese Regelung für das Stammkapital unterscheidet sich von der gewöhnlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SRL), bei der es keine Begrenzung des Stammkapitals gibt, das bei einer Einzahlung von mehr als 10.000 Euro zu mindestens 25% nicht nur in bar, sondern auch mit Vermögenswerten, Krediten und Arbeitskraft eingezahlt werden muss.
Die Satzung der vereinfachten Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss vor dem Notar unterzeichnet werden und muss den gesetzlich vorgesehenen Standardmustern entsprechen.
Änderungen oder Ergänzungen des Gesellschaftsvertrags sind daher nicht zulässig.
Die Geschäftsführer der neuen Gesellschaft müssen in allen Urkunden, im Schriftverkehr und auf der Website angeben:
1. den Namen der Gesellschaft als vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
2. den Betrag des gezeichneten und eingezahlten Aktienkapitals.
3. der eingetragene Sitz der Gesellschaft.
4. das Büro des Gesellschaftsregisters, in dem es eingetragen ist.
Zu den Vorteilen der vereinfachten Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehört die Befreiung von den Notargebühren. Es fallen lediglich die Gebühren für die Eintragung der Gesellschaft in Höhe von ca. 300 EUR sowie die Kosten für die Eintragung der Geschäftsbücher an.
Wenn Sie eine vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SRLS) gründen möchten, kontaktieren Sie uns noch heute oder











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