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Mehrwertsteuer-Registrierung in Italien: Neue Garantieregelung für Nicht-EU-Unternehmen

Startseite » BLOG » Mehrwertsteuer-Registrierung in Italien: Neue Garantieregelung für Nicht-EU-Unternehmen
New VAT Rules in Italy for Non-EU Businesses

Mai 29, 2025 //  by Iacovazzi Law Firm//  Hinterlassen Sie einen Kommentar

Rechtlicher Überblick


Ab April 2025 unterliegen Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die nicht in Italien ansässig sind, einer neuen gesetzlichen Verpflichtung bei der Registrierung für die Mehrwertsteuer(Partita IVA): der Verpflichtung, eine finanzielle Sicherheit zu stellen. Wenn Sie sich in Italien für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, ist eine Bürgschaft jetzt ein Teil dieses Prozesses. Diese neuen Mehrwertsteuervorschriften in Italien für Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern stellen eine bedeutende Änderung der Registrierungsanforderungen dar.

Diese Maßnahme, eingeführt von der italienischen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) gemäß Artikel 35(7-quater) des Präsidialdekrets 633/1972 eingeführt wurde, zielt darauf ab, die Einhaltung der Vorschriften zu verbessern und Mehrwertsteuerbetrug bei grenzüberschreitenden Transaktionen zu verhindern.


Wer sich daran halten muss


Die Garantie gilt für:

  • Nicht-EU- und Nicht-EWR-Unternehmen ohne ständige Niederlassung in Italien;
  • Unternehmen, die einen Steuervertreter in Italien benennen (wie in Artikel 17 Absatz 3 des DPR 633/1972 vorgeschrieben);
  • Unternehmen, die eine MwSt-Registrierung beantragen, unabhängig davon, ob sie auch die Aufnahme in das MIAS (MwSt-Informationsaustauschsystem) beantragen.

Mit anderen Worten: Die Mehrwertsteuerregistrierung selbst – und nicht nur die Aufnahme in das MIAS – ist nun an eine finanzielle Sicherheit gebunden.


MwSt.-Registrierungsprozess für Nicht-EU-Unternehmen


Neue Mehrwertsteuerregeln in Italien für Nicht-EU-Unternehmen? Wir unterstützen unsere Kunden bei jedem Schritt des Registrierungsprozesses:

  1. Ernennung eines Fiskalvertreters
    Wir handeln direkt oder koordinieren vertrauenswürdige Steuerpartner, um diese gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe zu erfüllen.
  2. Vorbereitung der Dokumentation
    Umfasst Unternehmensdokumente, Vollmachten, übersetzt und legalisiert, falls erforderlich.
  3. Einreichung des Antrags auf MwSt.-Registrierung
    Ausgefüllt bei der zuständigen Stelle der italienischen Steuerbehörde auf der Grundlage der Adresse des Steuervertreters.
  4. Bereitstellung einer Finanzgarantie
    Zum Zeitpunkt der Registrierung erforderlich. Wir beraten Sie bei der Wahl des geeigneten Formulars und helfen Ihnen bei der Ausführung.

Garantieanforderungen im Detail


Die finanzielle Sicherheit muss:

  • einen Mindestwert von 50.000 € haben;
  • Mindestens 36 Monate gültig sein;
  • Im Voraus oder zusammen mit dem Mehrwertsteuerantrag eingereicht werden.

Akzeptierte Garantieinstrumente:

  • Bankgarantie eines in Italien zugelassenen Finanzinstituts;
  • Bürgschaft (fideiussione assicurativa), ausgestellt nach italienischem Recht;
  • Hinterlegung von staatlich besicherten Wertpapieren.

Wir unterstützen unsere Kunden bei der Verhandlung und Emission solcher Instrumente mit konformen italienischen oder internationalen Banken und Versicherern.


Folgen der Nichteinhaltung von Vorschriften


Versäumnis, die Garantie zu leisten:

  • Verhindert die Registrierung für die Mehrwertsteuer;
  • Sperrt den Zugang zum MIAS (falls gewünscht);
  • Löst die Löschung aus der MIAS-Datenbank für bereits gelistete Unternehmen aus;
  • Ihr Unternehmen kann wegen unsachgemäßer Behandlung der Mehrwertsteuer in Italien mit Strafen belegt werden.

Dies erhöht den Einsatz für grenzüberschreitende Unternehmen erheblich. Frühzeitige Planung und angemessene rechtliche Unterstützung sind entscheidend.


Registrierung für die Mehrwertsteuer in Italien? Warum mit uns arbeiten


Unsere italienischen Mehrwertsteuerberater für ausländische Unternehmen sind auf die Unterstützung internationaler Kunden spezialisiert:

  • Registrierung für Mehrwertsteuer und MIAS in Italien
  • Erfüllung aller Anforderungen für nicht ansässige Unternehmen, einschließlich der Ausarbeitung und Einreichung von Garantien
  • Handeln Sie als oder koordinieren Sie mit Steuervertretern
  • Einhaltung aller steuerlichen Vorschriften gemäß den italienischen und EU-Vorschriften

Unser Anwaltsteam verfügt über umfangreiche Erfahrung mit grenzüberschreitenden Unternehmensgründungen, der Einhaltung von Vorschriften für den Handel innerhalb der EU und Steuerstrategien für Nichtansässige.

Wir verstehen die Herausforderungen, mit denen Nicht-EU-Unternehmen konfrontiert sind, und bieten einen schlanken Ansatz, der auf Ihre Unternehmensstruktur, Ihre Branche und Ihr Compliance-Risiko zugeschnitten ist.


Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin zu den neuen Mehrwertsteuerregeln in Italien für Nicht-EU-Unternehmen


Wenn Sie ein Unternehmen aus einem Nicht-EU-Land sind und eine Geschäftstätigkeit in Italien planen, laden wir Sie ein, ein erstes Beratungsgespräch mit unserem Anwaltsteam zu vereinbaren. Wir werden Ihren Fall beurteilen, Ihnen Ihre Pflichten erläutern und Sie Schritt für Schritt anleiten, um eine reibungslose und konforme Mehrwertsteuerregistrierung zu gewährleisten.

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