Sicherheitsrisikobewertung für Arbeitnehmer in Italien

Informieren Sie sich über die gesetzlichen Anforderungen und Verfahren zur Durchführung einer Sicherheitsrisikobewertung für Arbeitnehmer in Italien. Sorgen Sie für die vollständige Einhaltung der italienischen Vorschriften zur Sicherheit am Arbeitsplatz.

Gewährleistung der Einhaltung der italienischen Gesundheits- und Sicherheitsgesetze (D.Lgs. 81/2008)


In Italien ist die Sicherheit am Arbeitsplatz eine gesetzliche Verpflichtung, die durch das konsolidierte Gesetz über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (D.Lgs. 81/2008) geregelt wird. Alle Arbeitgeber – ob Italiener oder Ausländer – sind verpflichtet, Risiken im Zusammenhang mit der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu bewerten, zu managen und zu mindern.

Unser Service zur Sicherheitsrisikobewertung


Unter Iacovazzi Global Business Lawyersunterstützen wir ausländische Unternehmen, die in Italien tätig sind, bei der Erfüllung ihrer Sicherheitsverpflichtungen, bei der Erstellung konformer Unterlagen und beim Umgang mit Inspektionen und Haftungen.

Eine Sicherheitsrisikobewertung („Valutazione dei Rischi“) ist ein obligatorischer Schritt, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, Strafen zu vermeiden und die Arbeitnehmer vor Ort zu schützen.

What Is a Safety Risk Assessment?

Eine Sicherheitsrisikobewertung ist ein strukturierter Prozess zur Identifizierung, Bewertung und Dokumentation von Risiken im Zusammenhang mit Tätigkeiten am Arbeitsplatz. Es bildet die Grundlage für das Documento di Valutazione dei Rischi (DVR), ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das vom Arbeitgeber verfasst und gepflegt werden muss.

Die Bewertung umfasst:

  • Regelmäßige Überwachung und Überarbeitung des Risikoprofils
  • Identifizierung von arbeitsplatz- oder tätigkeitsspezifischen Gefahren (z. B. chemische, mechanische, ergonomische)
  • Bewertung der Wahrscheinlichkeit und Schwere von Risiken
  • Definition von Präventiv- und Schutzmaßnahmen
  • Zuweisung von Verantwortlichkeiten für Gesundheit und Sicherheit
Who Must Perform the Risk Assessment?

Alle Unternehmen in Italien – unabhängig von ihrer Größe oder Branche – müssen eine Sicherheitsrisikobewertung durchführen.

Die Verpflichtung gilt für:

  • Italienische Unternehmen mit Angestellten
  • In Italien tätige ausländische Unternehmen (einschließlich entsandter Arbeitnehmer)
  • Einzelne Unternehmen mit unterstellten Arbeitnehmern
  • Baustellen, Produktionsstätten, Gaststätten, Büros und mehr

Die Nichteinhaltung kann zur Folge haben:

  • Strafrechtliche Haftung für Unfälle oder Verletzungen
  • Aussetzung der Geschäftstätigkeit
  • Bußgelder von €2.500 bis über €10.000
Legal Requirements Under Italian Law

Gemäß Art. 17 des Gesetzesdekrets 81/2008 muss der Arbeitgeber:

  • Führen Sie eine Risikobewertung durch und erstellen Sie den DVR
  • Ernennen Sie einen Gesundheits- und Sicherheitsbeauftragten (RSPP)
  • Sorgen Sie für eine angemessene Schulung und persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Benennen Sie Notfallpersonal für Brandschutz und Erste Hilfe
  • Sicherstellung der Koordination mit Auftragnehmern und Dritten, die vor Ort tätig sind
When Should the Assessment Be Performed?

Der DVR muss eingezogen werden:

  • Bevor Sie mit einer Tätigkeit beginnen, an der Arbeiter beteiligt sind
  • Wann immer ein neues Risiko eingeführt wird, z. B. eine neue Maschine oder ein neuer Prozess
  • Nach Zwischenfällen am Arbeitsplatz, signifikanten Veränderungen oder auf offizielle Anfrage

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Sind Sie in Italien tätig oder planen Sie die Aufnahme einer neuen Tätigkeit? Riskieren Sie keine Nichteinhaltung. Lassen Sie sich von unseren Experten bei der Erstellung Ihrer Sicherheitsrisikobewertung und der Einhaltung der italienischen HSE-Gesetze unterstützen.

Italienische Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften

Unsere Hilfe für Ihr Unternehmen

Unsere Anwaltskanzlei bietet schlüsselfertige Unterstützung bei der Erfüllung aller Sicherheits- und Compliance-Anforderungen nach italienischem Recht, einschließlich:


  1. Internationale Entsendung
    Einhaltung der Vorschriften für ausländische Arbeitgeber bei grenzüberschreitenden Entsendungen
  2. Documento Valutazione Rischi (Dokument zur Risikobewertung)
    Erstellung eines konformen DVR
  3. Arbeitnehmerschulung
    Ernennung und Schulung des RSPP und aller Arbeitnehmer
  4. Inspektionen Compliance
    Koordination mit Architekten und Ingenieuren für technische Inspektionen
  5. Einhaltung des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts
    Meldepflichten bei lokalen Behörden (SUAP, ASL, INAIL)
  6. Piano Operativo Sicurezza
    Ausarbeitung des POS und der zugehörigen Sicherheitspläne für Baustellen

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✔️ Strategische Beratung zur Reduzierung von Haftungsrisiken und zur Vermeidung von Geldstrafen

✔️ Erfahrenes Anwaltsteam, spezialisiert auf italienisches Arbeits- und Sicherheitsrecht

✔️ Mehrsprachige Unterstützung für ausländische Unternehmen und entsandte Arbeitnehmer

✔️ Schnelle Bearbeitung und landesweiter Service


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Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihre Compliance-Verpflichtungen erfüllen können oder welche rechtliche Unterstützung am besten zu Ihrer Situation passt, sind wir für Sie da.

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