Holdinggesellschaften werden in Italien insbesondere für die Nachlassplanung und den Vermögensschutz genutzt. Der Begriff Holdinggesellschaft bezieht sich auf ein Unternehmen, das kontrollierende und/oder verbindende Beteiligungen an anderen Unternehmen hält, die ihrerseits weitere Beteiligungen an anderen Unternehmen halten können. In Italien können zwei Arten von Holdinggesellschaften gegründet werden. 1) Die„reine“ Holdinggesellschaft, die nur die Verwaltung der …

