• Menu
  • Zur primären Navigation springen
  • Skip to secondary navigation
  • Zum Hauptinhalt springen
  • Zur primären Seitenleiste springen

Iacovazzi International Law Firm

Global Italian Business Lawyers Bari London Sofia

Mobile Menu

Suche

Book a Consultation with our expert lawyers! 

  • ÜBER UNS
  • Praktiken
    • Gesellschaftsrecht
      • Unternehmen Due Diligence
      • Corporate Compliance
      • Sicherheitsrisikobewertung für Arbeitnehmer in Italien
      • Privates Beteiligungskapital
      • Italienisches Wirtschaftsstrafrecht
    • Fusionen und Übernahmen M&A
    • Vertragsrecht
    • Internationale Schiedsgerichtsbarkeit und alternative Streitbeilegung
    • Italienische Ausschreibungen und Beschaffungen
    • Internationale Steuerplanung
    • Zollrecht
    • IP Recht des geistigen Eigentums
    • Italienische Immobilien
    • IT-Recht
  • EXPERTISE
    • Italienische Firmengründung
    • Vergaberecht
    • Steuerliche Pflichten und Compliance für Unternehmen in Italien
    • Sicherheitsrisikobewertung für Arbeitnehmer in Italien
    • Entsendung von Arbeitnehmern nach Italien
    • Unterhaltungsrecht
    • Italienische Gewerbeimmobilien
    • Lebensmittelrecht
    • Weinrechtskanzlei in Italien
    • Luftrecht
  • SCHREIBTISCHE WELTWEIT
  • BLOG
  • KONTAKT US
  • IT

Wie man in Italien ein Unternehmen gründet

Startseite » BLOG » Wie man in Italien ein Unternehmen gründet

März 29, 2023 //  by Iacovazzi Law Firm//  Hinterlassen Sie einen Kommentar

Um ein Unternehmen in Italien zu gründen, müssen Sie zunächst die Art des Unternehmens wählen, das Sie gründen möchten, je nachdem, für welches Geschäft Sie sich entschieden haben.

Welche Arten von Unternehmen gibt es in Italien?

Das italienische Gesellschaftsrecht erlaubt die Wahl verschiedener Gesellschaftsformen:

– Einzelkaufmann (Einzelfirma)
– Offene Handelsgesellschaft (Società in Nome Collettivo)
– Kommanditgesellschaft (Società in Accomandita Semplice)
– Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Società a Responsabilità Limitata)
– Aktiengesellschaft (Public Limited Company)

Die ersten drei Gesellschaftsformen zeichnen sich durch eine unbeschränkte Haftung der Gesellschafter für die Schulden der Gesellschaft aus, während die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Aktiengesellschaft die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränken.

Die bevorzugte Form für eine Geschäftstätigkeit in Italien ist die SRL.

Was braucht man, um ein Unternehmen in Italien zu eröffnen?

Um ein Unternehmen in Italien zu gründen, benötigen Sie zunächst eine italienische Steuernummer. Die Steuernummer erhalten Sie in jedem Büro der Agenzia delle Entrate (italienisches Finanzamt) oder in einem Konsulatsbüro im Ausland.

Der Geschäftsführer des Unternehmens kann dann mit der Steuernummer die Satzung und den Gesellschaftsvertrag aufsetzen, in denen er die Art des Unternehmens, die Unternehmensstruktur, die Art der Unternehmensführung, das einzuzahlende Aktienkapital und den Geschäftssitz festlegt.

Diese Tätigkeit muss mit Hilfe eines Notars durchgeführt werden, der die Tätigkeit bei der zuständigen Handelskammer anmeldet.

Der Notar ist nicht erforderlich, wenn Sie sich für die Gründung einer vereinfachten Gesellschaft mit beschränkter Haftung entscheiden.

Es ist dann sehr wichtig, einen Buchhalter zu wählen, der die Buchhaltung führt.

Um ein Unternehmen in Italien zu führen, benötigen Sie auch ein italienisches Bankkonto, von dem aus Sie die Ein- und Auszahlungen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit verwalten können.

Wie viel kostet es, ein Unternehmen in Italien zu führen?

Die Kosten für die Verwaltung eines Unternehmens in Italien können je nach Umsatzvolumen variieren. Im Allgemeinen fallen jährlich feste Kosten für die Handelskammer an, die für die Eintragung in das Handelsregister und die Buchführung zu entrichten sind.

Außerdem werden jährliche Steuerzahlungen und Mehrwertsteuerabrechnungen fällig.

Kann ich vom Ausland aus ein italienisches Unternehmen gründen?

wenn Sie nicht nach Italien reisen können, um das Unternehmen zu gründen, können Sie einem Fachmann eine Vollmacht erteilen, um alle notwendigen Formalitäten für die Gründung zu erledigen.

Der beauftragte Fachmann wird in Ihrem Namen zum Notar gehen, um die Gesellschaft zu gründen.

Die ernannte Person wird Sie jedoch nicht in Ihrer Rolle als Direktor des Unternehmens ersetzen. Sie müssen daher mindestens einmal im Jahr in Italien anwesend sein, um die in der Satzung vorgeschriebenen Formalitäten zu erledigen.

Außerdem müssen Sie mindestens einmal im Jahr in Italien anwesend sein, um den Buchhalter zu bestellen und das Bankkonto zu eröffnen.


Müssen Sie in Italien ein Unternehmen gründen?

Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder füllen Sie das untenstehende Formular aus

KONTAKT US

Kategorie: Business, Unkategorisiert, UnternehmenSchlagwort: Eröffnen Sie ein Unternehmen in Italien, Geschäfte in Italien machen, Gesellschaftsrecht, in Italien investieren, Italienische Unternehmen

Sie könnten auch interessiert sein an:

Italian Market Entry 2025 Srl vs Branch

Italien Markteintritt 2025: SRL vs. Niederlassung vs. Vertretungsbüro – Eine Entscheidungsmatrix

July 8 2025 Updates to Italy's Patente a Crediti

8. Juli 2025 Aktualisierungen für Italiens Patente a Crediti

Van der Elst Work Visa requirements for Italy

Van der Elst Arbeitsvisumanforderungen für Italien | Rechtlicher Leitfaden 2025

Open a company in Milan, Rome or Bari

Eröffnen Sie ein Unternehmen in Mailand, Rom oder Bari

posting of transport workers to italy

Entsendung von Transportarbeitern nach Italien

New VAT Rules in Italy for Non-EU Businesses

Mehrwertsteuer-Registrierung in Italien: Neue Garantieregelung für Nicht-EU-Unternehmen

how to distribute a movie in italy, Iacovazzi Entertainment Law Firm in Italy

Wie man einen Film in Italien vertreibt

International Digital Media Content Management Contracts

Internationale Verträge für die Verwaltung digitaler Medieninhalte

How to Appoint a Food Business Operator (FBO) in Italy and the EU: A Legal Guide for Foreign Companies

Wie man einen Lebensmittelunternehmer (FBO) in Italien und der EU ernennt: Rechtlicher Rahmen für ausländische Unternehmen

Vorheriger Beitrag: « Investieren Sie in den italienischen Käsemarkt
Nächster Beitrag: Wie Sie in Italien ein Unternehmen eröffnen »

Leser-Interaktionen

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Primäre Seitenleiste

Suche

Archiv

Italienische Ämter


Tel. (+39) 080-9410182

Via Cancello rotto, 3
BARI 70124



Via Guglielmo Oberdan, 12
BARI Conversano 70014

  • E-Mail
  • Facebook
  • Instagram
  • LinkedIn
  • Telefon
  • WhatsApp
  • E-Mail
  • Facebook
  • Instagram
  • LinkedIn
  • Telefon
  • YouTube

Book a Consultation 

  • Deutsch
    • English
    • Français
    • Español
    • 简体中文
    • Polski
    • 日本語

UK Büro



Hamilton house, 1 Temple Av.
LONDON EC4Y 0HA UK

Bulgarisches Büro


ul. Georgi S. Rakovski, 42
SOFIA 1202 BG

US-Büro



14, Wall Street
NEW YORK NY 1000 US

Suche

Newsletter

  • BLOG
  • Praktiken
  • Datenschutz & Cookie-Richtlinien
  • Erfolgsgeschichten
  • Regulierung

Site Footer

Copyright © 2025 Iacovazzi International Law Firm · All Rights Reserved - VAT NR. IT07000310727

Call us at +390809410182