Um ein Unternehmen in Italien zu gründen, müssen Sie zunächst die Art des Unternehmens wählen, das Sie gründen möchten, je nachdem, für welches Geschäft Sie sich entschieden haben.
Welche Arten von Unternehmen gibt es in Italien?
Das italienische Gesellschaftsrecht erlaubt die Wahl verschiedener Gesellschaftsformen:
– Einzelkaufmann (Einzelfirma)
– Offene Handelsgesellschaft (Società in Nome Collettivo)
– Kommanditgesellschaft (Società in Accomandita Semplice)
– Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Società a Responsabilità Limitata)
– Aktiengesellschaft (Public Limited Company)
Die ersten drei Gesellschaftsformen zeichnen sich durch eine unbeschränkte Haftung der Gesellschafter für die Schulden der Gesellschaft aus, während die Gesellschaft mit beschränkter Haftung und die Aktiengesellschaft die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränken.
Die bevorzugte Form für eine Geschäftstätigkeit in Italien ist die SRL.
Was braucht man, um ein Unternehmen in Italien zu eröffnen?
Um ein Unternehmen in Italien zu gründen, benötigen Sie zunächst eine italienische Steuernummer. Die Steuernummer erhalten Sie in jedem Büro der Agenzia delle Entrate (italienisches Finanzamt) oder in einem Konsulatsbüro im Ausland.
Der Geschäftsführer des Unternehmens kann dann mit der Steuernummer die Satzung und den Gesellschaftsvertrag aufsetzen, in denen er die Art des Unternehmens, die Unternehmensstruktur, die Art der Unternehmensführung, das einzuzahlende Aktienkapital und den Geschäftssitz festlegt.
Diese Tätigkeit muss mit Hilfe eines Notars durchgeführt werden, der die Tätigkeit bei der zuständigen Handelskammer anmeldet.
Der Notar ist nicht erforderlich, wenn Sie sich für die Gründung einer vereinfachten Gesellschaft mit beschränkter Haftung entscheiden.
Es ist dann sehr wichtig, einen Buchhalter zu wählen, der die Buchhaltung führt.
Um ein Unternehmen in Italien zu führen, benötigen Sie auch ein italienisches Bankkonto, von dem aus Sie die Ein- und Auszahlungen im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit verwalten können.
Wie viel kostet es, ein Unternehmen in Italien zu führen?
Die Kosten für die Verwaltung eines Unternehmens in Italien können je nach Umsatzvolumen variieren. Im Allgemeinen fallen jährlich feste Kosten für die Handelskammer an, die für die Eintragung in das Handelsregister und die Buchführung zu entrichten sind.
Außerdem werden jährliche Steuerzahlungen und Mehrwertsteuerabrechnungen fällig.
Kann ich vom Ausland aus ein italienisches Unternehmen gründen?
wenn Sie nicht nach Italien reisen können, um das Unternehmen zu gründen, können Sie einem Fachmann eine Vollmacht erteilen, um alle notwendigen Formalitäten für die Gründung zu erledigen.
Der beauftragte Fachmann wird in Ihrem Namen zum Notar gehen, um die Gesellschaft zu gründen.
Die ernannte Person wird Sie jedoch nicht in Ihrer Rolle als Direktor des Unternehmens ersetzen. Sie müssen daher mindestens einmal im Jahr in Italien anwesend sein, um die in der Satzung vorgeschriebenen Formalitäten zu erledigen.
Außerdem müssen Sie mindestens einmal im Jahr in Italien anwesend sein, um den Buchhalter zu bestellen und das Bankkonto zu eröffnen.
Müssen Sie in Italien ein Unternehmen gründen?
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